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Das Pflegeportal bietet Informationen rund um die Themen Pflege und Pflegegesetze.

Durch die Pflegeversicherung werden Hilfsbedürftigen gewissen Leistungen, finanzieller und materieller Natur, gewährt. Die Höhe des Geldes, beziehungsweise der Sachleistungen, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung oder Krankheit ab.
Zur Bestimmung der Schwere wurden drei Pflegestufen eingeführt. Je nach dem, in welche dieser Stufen der Pflegebedürftige eingeordnet wird, wird mehr oder weniger Geld zur Verfügung gestellt.
Die drei Pflegestufen und ihre Voraussetzungen gliedern sich folgendermaßen:
Pflegestufe I – Erheblich pflegebedürftig:
Pflegestufe II – Schwer pflegebedürftig:
Pflegestufe III – Schwerst pflegebedürftig:
Die genaue Höhe der Leistung hängt von der jeweiligen Pflegekasse ab und auch davon, wer die Pflege letztendlich übernimmt – Pflegegeld wird bei Betreuung durch einen Angehörigen gezahlt, Sachleistungen gibt es bei Pflege zuhause durch berufsmäßige Kräfte (Pflegedienste). Bei stationären Aufenthalten wird eine entsprechende Unterstützung gezahlt.
Sie haben Fragen zum Pflegestufen-Modell? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.